ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von

FOISSY e.U. | International Business Multiplier
Liniengasse 2A/5
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 236 12 03
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Stand: 10. September 2022

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Firma FOISSY e.U. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Derartigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden welcher Art auch immer und welcher Bezeichnung auch immer widerspricht der Veranstalter ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Veranstalter bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Werden dem Kunden AGB zusätzlich in anderer Sprache als deutsch vorgelegt, sind diese unverbindlich. Rechtswirksam sind jene, die in deutscher Sprache verfasst sind.

1.7 Die Angebote des Veranstalters sind stets freibleibend und unverbindlich.

2. Teilnahmevereinbarung
2.1 Definitionen
a.) Besucher: Besucher sind Personen, die ausschließlich durch Annahme einer Eintrittskarte in einer Vertragsbeziehung mit dem Veranstalter stehen.
b.) Buchungsgegenstand: Ein Buchungsgegenstand ist eine mit dem Veranstalter vertraglich vereinbarte Präsenz auf seiner im Vertrag definierten Veranstaltung. Eine solche Präsenz stellt beispielsweise das Betreiben eines Messestandes, das Anbringen von Werbemitteln, das Präsentieren von Waren und Dienstleistungen dar. Personen, die eine solche Präsenz bzw. Leistung buchen, werden im Folgenden „Kunden“ genannt.
Eine Eintrittskarte für sich ist kein Buchungsgegenstand.
c.) Teilnehmer sind Besucher und Kunden gleichermaßen.

2.2 Eintrittskarten
Die Eintrittskarten sind grundsätzlich nicht übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich als übertragbar gekennzeichnet sind. Die Eintrittskarten sind grundsätzlich zu registrieren, sofern sie nicht ausdrücklich als registrierungsfrei gekennzeichnet sind. Bestellte Eintrittskarten sind nicht stornierbar. Entgeltliche Eintrittskarten sind sofort zu bezahlen.

2.3 Buchung eines Buchungsgegenstandes
Buchungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Bestellformular sind unwirksam. Mit Abgabe der Buchung werden die AGB vom Kunden vollinhaltlich anerkannt.

2.4 Entgelt
Mit dem Eingang (Post, E-mail, usw.) des Bestellformulars bzw. der Buchung beim Veranstalter hat der Kunde sein bindendes Angebot an den Veranstalter zur Teilnahme an der Veranstaltung und zur Zahlung abgegeben. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstigen Steuern (Rechtsgeschäftsgebühr, Werbeabgabe usw.).
Das Entgelt enthält keinerlei Versicherung, weder für etwaige Personenschäden, noch für in die Veranstaltung eingebrachten Sachwerte.

2.5 Preisminderung bei Schlechtwetter
Sind die Buchungsgegenstände Stellflächen ohne Überdachung im Freien, so werden bei Schlechtwetter Preisminderungen für den jeweiligen Buchungstag bis maximal 60% eingeräumt.
Es ergibt sich pro Stunde Niederschlag eine Preisminderung von 15%, wenn dieser während des Veranstaltungsbetriebes stattfindet, in Summe höchstens 60%.
Niederschlag liegt vor, wenn die Niederschlagsmenge in der nächstgelegenen amtlichen automatischen Wetterstation (ZAMG) in der Stunde 2mm überschreitet.
Über etwaige Preisminderungen nach dieser Bestimmung entscheidet der Veranstalter abschließend allein im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der gerechtfertigten Interessen des betreffenden Kunden.

2.6  Annahme der Buchung und Platzzuteilung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Buchung anzunehmen. Über die Annahme der Buchung einschließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Buchungen ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Veranstaltung. Die Annahme der Buchung erfolgt durch Übersendung einer Bestätigung durch den Veranstalter. Durch diese Übersendung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter betreffend dem Buchungsgegenstand zustande.

2.7 Vorzeitiges Entfernen eines Buchungsgegenstandes
Eine vorzeitige Entfernung eines Buchungsgegenstandes bzw. Schließung und Abbau eines Messestandes während der Veranstaltung ist unzulässig und ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Im Interesse der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von einer vereinbarten Platzzuteilung (Buchung), einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und Ausgänge zum Veranstaltungsgelände und zu den Veranstaltungsgebäuden zu verlegen oder zu schließen oder sonstige Änderungen vorzunehmen.
Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über einen bereits zugesagten Buchungsgegenstand nicht verfügen, so steht dem Kunden ausschließlich nur der Anspruch auf Erstattung des tatsächlich gezahlten Betrages zu. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2.8 Catering
Es ist dem Kunden untersagt, im Veranstaltungsbereich Speisen und Getränke anzubieten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

2.9 Stornobedingungen für Buchungsgegenstände
Der Kunde ist zu einem Storno der Buchung unter folgenden Bedingungen berechtigt:
- bis 90 Tage vor der Veranstaltung fallen für den Kunden keine Kosten an
- bis 60 Tage vor der Veranstaltung hat der Kunde 50% der Vertragssumme (Buchung) zu
bezahlen
- bis 30 Tage vor der Veranstaltung hat der Kunde 75 % der Vertragssumme (Buchung) zu
bezahlen
- bei einer Stornierung danach hat der Kunde 100% der Vertragssumme (Buchung) zu
bezahlen.
Abweichungen von diesen Stornobedingungen sind nur schriftlich im Vertrag möglich.
Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Kunde auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Buchungsgegenstand ganz oder teilweise an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen.

2.10 Absage wegen geringer Teilnehmerzahl
Kann die Veranstaltung aufgrund geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, erfolgt die Absage nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Dem Kunden steht der Anspruch auf Erstattung des tatsächlich gezahlten Betrages zu. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall oder Verdienstausfall und dergleichen ist ausgeschlossen. Auch andere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter sind diesbezüglich ausgeschlossen.


2.11 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Mit der Annahme der Buchung erhält der Kunde eine Rechnung, die spätestens bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Buchungsgegenstandes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstage beim Veranstalter eingelangt, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Buchungsgegenstand frei zu verfügen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen.
Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10% Zinsen p.A. ab Fälligkeit vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

2.12 Steuern, Gebühren und Abgaben
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer und die Werbeabgabe gehen zu Lasten des Kunden. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne Steuern, Gebühren und Abgaben).

2.13 Widerruf der Buchung
Der Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Annahme der Buchung zu widerrufen (Punkt 2.6 oben), wenn:
a.) Der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt oder
b.) in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Kunden erfolgt oder bevorsteht oder
c.) noch offenstehende Forderungen aus vorangegangen Veranstaltungen vorliegen.
Es reicht aus, dass einer der Punkte wie oben vorliegt.

2.14 Höhere Gewalt, wichtige Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, behördlicher Einschränkungen, sanitätspolizeilicher Anordnungen oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Veranstaltung wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich verständigen.
Dem Kunden steht der Anspruch auf Erstattung des tatsächlich gezahlten Betrages zu. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall oder Verdienstausfall und dergleichen ist ausgeschlossen. Auch andere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter sind diesbezüglich ausgeschlossen.

2.15 Technische Einrichtungen
Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE Vorschriften entsprechen. Sämtliche Gegenstände müssen den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Diesbezügliche Kontrollen durch den Veranstalter oder durch von diesem namhaft gemachte Dritte sind vom Kunden zu gestatten und diesen die nötigen Auskünfte und Nachweise zu erteilen.

2.16 Werbung des Kunden am Veranstaltungsort
Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Buchungsgegenstandes nicht angebracht oder verteilt werden.
Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Buchungsgegenstandes, ist nur nach gesonderter vorheriger schriftlicher ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Veranstalter erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Teilnehmern ist der Veranstalter berechtigt, den Buchungsgegenstand mit sofortiger Wirkung zu beenden, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung des Entgeltes und der sonstigen Kosten ausgeschlossen ist. In einem solchen Fall hat der Kunde den Veranstaltungsort auf Aufforderung unverzüglich zu verlassen.

2.17 Sonderveranstaltung
Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen im Veranstaltungsgelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Veranstaltungsablauf beeinträchtigen. Akustische oder audiovisuelle Vorführungen müssen in der Weise gestaltet werden, dass jegliche Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der Veranstaltungsleitung eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Veranstaltungsleitung geeignete Maßnahmen - gegebenenfalls das Beenden des Buchungsgegenstandes – vor. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher immaterialgüterrechtlicher Rechte und Pflichten durch ihn oder durch von ihm zugezogenen Firmen und/oder Personen selbst verantwortlich und hat den Veranstalter diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

3. Haftung
3.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Veranstalters und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung etc. handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.

3.2 Jegliche Haftung des Veranstalters für Ansprüche, die auf Grund der vom Veranstalter erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Veranstalter seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Veranstalter diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

3.3 Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Veranstalters. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

3.4 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Kunden eingebrachten bzw. zurückgelassenen Ausstellungsgüter und Ausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist nicht zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von Kunden, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Veranstaltungsgelände abgestellten Fahrzeuge.

3.5 Die Kunden haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter.

3.6 Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens- , Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Kunden selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen.

3.7 Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die Beweislast obliegt dem Geschädigten. Etwaige Ansprüche des Kunden sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Veranstaltungskatalog und/oder anderen Veranstaltungsdrucksorten oder Publikationen wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichtschaltung etc.).


4. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der Veranstaltung von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Veranstalter haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung seiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Veranstalter wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Veranstalter vollkommen schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstalter bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Veranstalter hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.


5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Der Veranstalter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Veranstalter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 Soweit der Veranstalter notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind im Verhältnis zum Kunden die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.


6. Datenschutz entsprechend der Judikatur
6.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene besondere Zwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Prospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

6.2 Der Kunde räumt dem Veranstalter grundsätzlich das Recht ein, sämtliche seiner ausgehändigten Logos in allen Kommunikations- und Werbematerialien für die gebuchte Veranstaltung zu nutzen. Der Kunde kann bei der Aushändigung der Logos den Einsatzzweck durch schriftlichen Vermerk begrenzen.
Der Kunde kann bei der Aushändigung der Logos durch schriftlichen Vermerk eine Freigabeklausel einfordern. Die Freigabeklausel besagt, dass dem Kunden Druckwerke in welchem er mit Logo abgebildet ist, in  finaler Form vorgelegt werden. Die Freigabe erfolgt automatisch, indem binnen eines vollständigen Werktages kein Widerspruch erfolgt. Hierfür benennt der Kunde zwei E-Mailadressen. Die Übertragungsrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

6.3 Die Teilnehmer stimmen zu, dass der Veranstalter personenbezogene Daten unter Beachtung der Vorschriften der jeweils aktuellen Fassung des Datenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Kunden und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der im Vertrag angeführten Daten für betriebliche Zwecke des Veranstalters einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.

6.4 Die Teilnehmer stimmen zu, dass im Rahmen dieser Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters Fotografien bzw. Filme erstellt werden dürfen. Fotografien und Videomaterialien, auf denen sie abgebildet sind, dürfen zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (sozialen) Medien, Publikationen, auf Webseiten und dergleichen durch den Veranstalter genutzt werden. Die dadurch stattfindende Verarbeitung (Erhebung und etwaige Veröffentlichung) der personenbezogenen Daten (Fotos, Filme) wird ausdrücklich zustimmend als berechtigtes Dokumentationsinteresse des Veranstalters (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO) angesehen.

7. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Veranstalter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Veranstalter die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Es gilt § 907a ABGB.

8.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Veranstalters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

8.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

 

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